Rechtliche Ausgangssituation


Erwerb von Grund und Boden

Das Eigentum an Gebäuden und Grund und Boden fällt in Bulgarien auseinander. Nach der bulgarischen Verfassung können Ausländer und Staatenlose danach kein Eigentumsrecht an Grund und Boden in Bulgarien erwerben. Dies gilt auch für ausländische Rechtspersonen. Jedoch können Eigentumsrechte an Grundstücken von bulgarischen, natürlichen oder juristischen Personen erworben werden. Dies bedeutet, dass z.B. eine bulgarische OOD ; auch mit ausschließlich ausländischem Kapital, Grundeigentum erwerben kann.

Gebäude dürfen dagegen auch von Ausländern erworben werden, allerdings ohne den dazu –gehörigen Grund und Boden.

Das in Deutschland übliche System der Grundbücher existiert in Bulgarien nicht. Anstatt von Grundbüchern werden von den lokal zuständigen Notaren Liegenschaftsregister geführt. Diese Register sind frei zugänglich und einsehbar. Neben den Eigentumsverhältnissen sind auch bestehende Hypotheken ersichtlich.




Rechtliche und internationale Garantien für ausländische Investitionen


Ausländische Investoren sind berechtigt:
  • wirtschaftliche Tätigkeit im Lande nach den für die bulgarischen Investoren geltenden Vorschriften abzuwickeln, wenn vom Gesetz nichts anderes vorgeschrieben ist.
  • Sich an dem Privatisierungsprozess und dem Erwerb von Aktien, Schuldverschreibungen und Schuldscheinen u.a. Wertpapieren zu beteiligen.


  • Vorrang von internationalen Abkommen
  • Wenn Bulgarien Vertragspartner eines internationalen Abkommens ist, haben die Vorschriften dieses Abkommens Vorrang. Dies gilt auch, wenn sie günstigere Bedingungen für ausländische Investitionen einräumen ( z.B. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Bulgarien und Deutschland).


  • Rechtsgarantien gegen ungünstige Gesetzänderungen: Schutz ausländischer Investitionen vor späteren Gesetzesänderungen.
  • Schutz gegen Enteignung
    • Enteignungen dürfen nur für außerordentlich wichtige Bedürfnisse des Staates vorgenommen werden, die auf keinem anderen Wege zu erreichen sind.
    • Entschädigungen durch eine Immobilie im gleichen Gebiet. Bei Zustimmung des ausländischen Investors kann die Entschädigung auch in Geldform erfolgen.

  • Unternehmensgründung mit ausländischen Investitionen
    • Keine Beschränkungen hinsichtlich der Höhe der Anteile ausländischer Personen, auch nicht hinsichtlich des Umfangs ihrer Investitionen.




Gewinn und Kapitalrückführung

  • Bulgarien hat liberale Regelungen über den Gewinn und Kapitalrückführungen. Die ausländischen Investoren können fremde Währungen frei erwerben und sie ins Ausland ausführen. Erforderlich ist die Vorlage eines Dokumentes über in Bulgarien gezahlte Steuern.


  • Zum Beispiel:
  • Einnahmen aus Investitionen
    • Erträge aus Entschädigungen in Folge von Enteignung von Eigentum für öffentliche Zwecke.
    • Liquidationsquoten aus der Auflösung einer Investition.
    • Beträge aus Zwangsvollstreckung.


  • Eigentum an Immobilien
    • Kein direktes Eigentumsrecht an Grund und Boden für ausländische Bürger und ausländische Rechtspersonen.
    • Die genannten Einschränkungen gelten jedoch nicht für bulgarische Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, unabhängig von ihrer Höhe. So können ausländische Personen volle Eigentumsrechte an Grund und Boden erwerben, einschließlich an landwirtschaftlichen Nutzungsflächen, indem sie eine Gesellschaft nach dem bulgarischen Gesetz gründen bzw. sich an einer solchen Gesellschaft beteiligen.


Firmenrecht und Geschäftsorganisationen in Bulgarien


Rechtsformen in Bulgarien
Nach dem bulgarischen Handelsgesetz können ausländische Investoren in folgenden Rechtsformen Unternehmen gründen.

Mögliche Rechtsformen
Gesellschaften mit beschränkter HaftungDruzhestvo s Ogranichena Otgovornost (OOD)
Ein Mann – Gesellschaften mit beschränkter HaftungEdnolicheno Druzhestvo s Ogranichena Otgovornost
 (EOOD)
AktiengesellschaftenAktionerno Druzhestvo (AD)
Ein Mann Aktiengesellschaften Ednolicheno Aktionerno Druzhestvo (EAD)
Offene HandelsgesellschaftenSabiratelna
KommanditgesellschaftenKommanditno Druzhestvo (KD)
Kommanditgesellschaften mit AktienKommanditno Druzhestvo s Aktsii (KDA)
EinzelkaufleuteEdnolichen Targovets (ET)


Die wichtigsten Gesellschaftstypen für Geschäfte in Bulgarien sind die GmbH ( OOD) und die AG (AD), einschließlich der Ein- Mann GmbH (EOOD) und der Ein -Mann AG (EAD) Die Gründungsformalitäten sind wir folgt abzuarbeiten:



Schritte zur Gründung eines bulgarischen Unternehmens


Namensreservierung und Prüfung ob der Name frei bzw. zulässig ist.

Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages beim Notar.

Eintragung in das Handelsregister des jeweiligen Bezirksgerichts. Ab dem Datum der Eintragung wird die Firma als gegründet betrachtet.

Der Antrag für die Eintragung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente werden im Bezirksgericht von dem gewählten Geschäftsführungsgremium vorgelegt ( oder von einer bevollmächtigten Person).

Angabe der entsprechenden Bankverbindung.

Die Art und Weise der Geschäftsführung und Vertretung, der Sitz der Firma und die Adresse der Geschäftsführung und der Firmenname werden in dem Handelsregister angegeben und in dem Staatsblatt veröffentlicht.

Sowohl die bulgarischen Unternehmer als auch die ausländischen Investoren haben ihre Tätigkeit bei folgenden Behörden unabhängig von der Rechtsform anzumelden.

  • Dem lokalen Finanzamt für Besteuerungszwecke.
  • Dem lokalen Sozialversicherungsamt- wenn das neue Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt.
  • Dem nationalen Amt für Statistik- nach dem Bulstat-System für die Zwecke der Statistik.


Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOD/EOOD)


Diese Gesellschaft der Drushestvo s ogranitschena otgowornost entspricht der deutschen GmbH.


Gründung und Registrierung einer OOD
    Gründung einer OOD
  • von einer oder mehreren bulgarischen Personen
  • von einer oder mehreren ausländischen juristischen oder natürlichen Personen.
    Registrierung einer OOD
  • Vorlage des Gesellschaftsvertrages (bzw. das Gründungsprotokoll einer Ein-Mann GmbH)
  • Benennung von einem (oder mehreren) Geschäftsführer (n).
  • Zum Zeitpunkt der Registrierung müssen mindestens 70% des gezeichneten Kapitals (entspricht 3500 BGN bei Gründung einer OOD mit Mindestkapital) einbezahlt sein. Zusätzlich muss jeder Gesellschafter mindestens ein Drittel seiner Einlage eingezahlt haben. Die Anteile können in bar oder in Form von Sacheinlagen erfolgen.


Charakteristika einer OOD


Handelsgesellschaft
Die OOD ist eine Handelsgesellschaft, deren Gesamtkapital aus Anteilen der Gesellschafter zusammengestellt ist.

Mindestkapital
Das Mindestkapital beträgt 5000.- BGN ( ca.2550.-Euro)
Anteile
Jeder Anteil muss einen Wert von mindestens 10 BGN.- ( 5 Euro ) haben, falls der Wert größer ist, muss er durch 100 teilbar sein.
Gründungskapital
Die Anteile an dem Gründungskapital können in Bargeld oder in Sacheinlagen eingezahlt werden.
Haftung
Die Haftung der Gesellschafter ist beschränkt auf die Höhe der jeweiligen Einlage.
Bilanzierungspflicht
Jedes Jahr müssen eine Bilanz und ein Finanzbericht angefertigt werden.
Ein-Mann GmbH
Die Ein-Mann GmbH muss den Rechtszusatz Ednolichno drushestvo s ogranitschena otgowornost ( EOOD ) führen, diese GmbH ist im Besitz einer Einzelperson. Dies können auch ausländische juristische oder natürliche Personen sein.
Gremien
Gesetzliche Gremien einer OOD:
  • die allgemeine Versammlung der Gesellschafter und
  • der (bzw. die) Geschäftsführer.


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